Knapp Voith Vermögensverwaltungs AG
Neuer Wall 13
20354 Hamburg
Tel. +49 40 8080325-0
Fax +49 40 8080325-50
info@knapp-voith-ag.de
http://www.knapp-voith-ag.de
Geschäftsleiter
Alexander Daniels (Vorstand)
Ergänzende Informationen
Die Knapp Voith AG hat eine Zulassung als Finanzportfolioverwalter gem. Kreditwesengesetz (KWG) und unterliegt sowohl der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) als auch der Deutschen Bundesbank.
Die Knapp Voith AG ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW) zugeordnet.
Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB Nr. 68920
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE201977900
Die Knapp Voith AG ist Mitglied im VuV, dem Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und hat sich dessen Ehrenkodex verpflichtet.
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) zuständig:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Die Knapp Voith AG ist Mitglied des VuV und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
Information gem. §16 Abs. 2 InstitutsVergV
Das Gehalt unserer Geschäftsleiter und Mitarbeiter setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die variable Vergütung leitste einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele. Die Knapp Voith AG hat daher Grundsätze zu ihrem Vergütungssystem erstellt, in denen Faktoren für die Ermittlung der variablen Gehaltsbestandteile der Mitarbeiter geregelt sind. Insbesondere soll hierbei verhindert werden, dass monetäre Anreize für Mitarbeiter gegeben werden, unverhältnismäßig große Risiken für Kunden und für das Institut einzugehen.
Die Höhe der variablen Vergütung wird jährlich neu beurteilt und richtet sich dabei sowohl nach quantitativen als auch nach qualitativen Zielen, die individuell mit den jeweiligen Mitarbeitern vereinbart werden. Insbesondere die Beurteilung der qualititiven Faktioren soll dazu dienen, die Interessen der Kunden bei der Festlegung der variablen Vergütung zu berücksichtigen. Je nach Entwicklung der einzelnen zur Festlegung der gesamten variablen Vergütung herangezogenen Faktoren sowie im Hinblick auf die finanzielle Lage des Institutes kann die variable Vergütung komplett entfallen.
Zur Vermeidung negativer Anreize für die Geschäftsleiter und Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine zu starke Abhängigkeit der Geschäftsleiter und Mitarbeiter von der variablen Vergütung besteht eine Obergrenze für die variable Vergütung gemessen an den fixen Vergütungsbestandteilen von 100% der Gesamtvergütung.
Die Geschäftsleitergehälter entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Institutes. Der Gesamtbetrag der fixen Vergütung, welches das Institut im Geschäftsjahr 2017 an seine Geschäftsleiter und Mitarbeiter gezahlt hat, beträgt 358.059,44 Euro. Es wurden in dem Zeitraum variable Vergütungen von 21.674,- Euro entrichtet. Die ausgezahlten variablen Vergütungen verteilen sich auf 1 begünstigten Mitarbeiter des Institutes.